1. Leitungswasser
Den Wasserhahn aufdrehen, Glas darunter halten, trinken: So einfach ist es hier in Deutschland, an gutes Trinkwasser zu kommen. Das Leitungswasser muss laut gesetzlicher Anforderung „rein und genusstauglich“ sein und wird regelmäßig von den Wasserwerken und dem Gesundheitsamt kontrolliert. Dabei müssen Grenzwerte für Krankheitserreger, chemische Stoffe und Schwermetalle eingehalten werden. Leitungswasser stammt größtenteils aus dem Grundwasser und aus Oberflächenwasser wie Seen und Flüssen. Je nach Qualität wird das Trinkwasser kaum behandelt oder chemisch aufbereitet.
2. Mineralwasser
Mineralwasser hat, wie es der Name schon sagt, einen Mindestgehalt an Mineralstoffen, die von Natur aus im Wasser enthalten sind. Außerdem muss es „ursprüngliche Reinheit“ aufweisen, was bedeutet, dass es aus unterirdischen Quellen stammt und direkt abgefüllt wird. Nur wenige Behandlungsverfahren, zum Beispiel das Zufügen von Kohlensäure, sind erlaubt. Mineralwasser ist das einzige deutsche Lebensmittel, das eine amtliche Anerkennung braucht, die den Mineralstoffgehalt und die Qualität bestätigt. Die Wasserqualität wird auf das Einhalten von Grenzwerten für Krankheitserreger und einige Schwermetalle geprüft, allerdings ist hier nicht vorgegeben, wie häufig diese Kontrollen stattfinden müssen.
3. Tafelwasser
Als eine bunte Überraschungstüte könnte man das Tafelwasser beschreiben: Trinkwasser, Mineralwasser, Natursole, Meerwasser, Kochsalz, Soda und Kalziumchlorid kann darin enthalten sein. Da es auch aus Trinkwasser hergestellt wird, darf es wie dieses chemisch aufbereitet werden und muss die gleichen Grenzwerte einhalten. Eine Kontrolle zusätzlicher Stoffe, die beispielsweise im Meerwasser enthalten sein könnten, ist scheinbar nicht nötig. Tafelwasser darf mit Kohlensäure versetzt werden.
4. Quellwasser
Wie das Mineralwasser muss Quellwasser aus unterirdischen Quellen gewonnen werden und die gleichen Grenzwerte einhalten. Anders als das Mineralwasser muss Quellwasser jedoch keinen Mindestgehalt an Mineralstoffen enthalten und braucht daher auch keine amtliche Anerkennung.
5. Heilwasser
Das Heilwasser sticht aus der Reihe der Wässer hervor: Denn es ist kein Lebensmittel, sondern ein Heilmittel und muss daher vom Bundesgesundheitsamt zugelassen werden. Heilwasser hat nachgewiesene heilende oder vorbeugende Eigenschaften, die auf dem Flaschenetikett angegeben werden müssen. Heilwasser wird auch für Bäder und Anwendungen verwendet. Im Hotel Sonnengutwird beispielsweise die heilende Wirkung des Bad Birnbacher Heilwassers vor allem bei Wirbelsäulen- und Gelenkserkrankungen genutzt.